Corona-Zeiten
UPDATE: CORONA-REGELN IM MBZ AB 02.02.2023
Die Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31.01.2023 gänzlich aus.
„Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.
Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen.“
Auf einen Blick:
Bei einem positiven Corona-Test gilt es zu unterscheiden, ob man Symptome hat oder nicht:
Wenn man typische Erkältungs-/Corona-Symptome hat, dann bitte zum Arzt gehen und eine Krankmeldung (AU) einholen und beim Arbeitgeber melden.
Wenn man keine Symptome hat, dann bitte eine medizinische oder FFP2-Maske tragen und Abstand zu Kollegen*innen halten.
Grundsätzlich gilt die AHA+L -Formel; sie schützt vor vielen Atemwegsinfektionen!
A - Abstand halten
H - Hygiene beachten
A - Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
L - Lüften: regelmäßig und gründlich
UPDATE: CORONA-REGELN IM MBZ AB 01.10.2022
Das Tragen von einer medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Masken beim Betreten des MBZ-Gebäudes ist Pflicht.
Die Maske darf nur am festen Sitz- oder Arbeitsplatz abgenommen werden, vorausgesetzt der Mindestabstand von 1,50m kann eingehalten werden.
Des Weiteren gelten alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Die Zugangsregel 3G tritt noch nicht in Kraft.
Diese Regelung bleibt bis zum Widerruf bestehen.