A - Abstand halten
H - Hygiene beachten
A - Atemschutz: Masken schützen vor Ansteckung
L - Lüften: regelmäßig und gründlich
Das Tragen von einer medizinische Gesichtsmaske oder FFP2-Masken beim Betreten des MBZ-Gebäudes ist Pflicht.
Die Maske darf nur am festen Sitz- oder Arbeitsplatz abgenommen werden, vorausgesetzt der Mindestabstand von 1,50m kann eingehalten werden.
Des Weiteren gelten alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln.
Die Zugangsregel 3G tritt noch nicht in Kraft.
Diese Regelung bleibt bis zum Widerruf bestehen.