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Corona-Zeiten

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UPDATE: CORONA-REGELN IM MBZ AB 20.05.2022

Ab dem 20.05.2022 entfällt auf dem MBZ-Gelände die Maskenpflicht.

Des Weiteren gelten alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln.


Hygienekonzept

  • Unsere Hygienehinweise für Prüfungen (Ausbildung) (Stand 03.04.2022)

  • Unsere Hygienehinweise für die ÜBA und Meistervorbereitung (Stand 06.04.2022)

  • Unser SARS-CoV-2 Hygieneplan (Stand 06.04.2022)

  • Unser Reinigungsplan (Stand 15.10.2021)

UPDATE: CORONA-REGELN IM MBZ AB 03.04.2022

Ab dem 03.04.2022 gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung. In dieser Schutzverordnung gibt es nur noch sehr wenige Vorgaben zum allgemeinen/persönlichen Gesundheitsschutz.


Wir, das MBZ, haben über unser Hausrecht festgelegt, dass die Maskenpflicht beim Betreten unseres Gebäudes ab dem 03.04.2022 weiterhin besteht. Die Maske darf nur am festen Sitz- und Arbeitsplatz abgenommen werden.


Die Zugangsregel 3G entfällt.

Des Weiteren gelten alle bekannten Abstands- und Hygieneregeln.

Diese Regelung bleibt bis zum Widerruf bestehen.

Unser Hygienekonzept wird zeitnah überarbeitet und veröffentlicht.


Ihr MBZ-Team

UPDATE: 3G-Regelung im MBZ ab 15.11.2021

Um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, haben wir umfangreiche Maßnahmen zu Ihrer und unserer Sicherheit getroffen. Damit die entwickelten Maßnahmen in der Praxis Ihre Wirkung zeigen, sind wir auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis angewiesen.


Das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht:

Masken im Sinne der CoronaSchVO sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).


3G-Regelung auf dem HBZ-MBZ-Gelände:

Im MBZ gilt die 3G-Regelung, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.


ÄNDERUNG FÜR GETESTETE AB MONTAG,DEN 15.11.2021:

Getestete Personen bringen bitte einen maximal 24 Std. (vorher 48 Std.) alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Std. alten negativen PCR-Test vom Testzentrum mit; d.h. dass täglich ein gültiges negatives Testergebnis vorgelegt werden muss.


Genese oder Geimpfte
bringen bitte den Nachweis der Genesung nach erfolgter SARS-CoV2-Infektion oder aber der Nachweis über eine vollständig erfolgte Impfung mit.

3G-Regelung im MBZ ab August 2021

Um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu machen, haben wir umfangreiche Maßnahmen zu Ihrer und unserer Sicherheit getroffen.

Damit die entwickelten Maßnahmen in der Praxis Ihre Wirkung zeigen, sind wir auf Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis angewiesen.


Das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht:

Masken im Sinne der CoronaSchVO sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).


3G-Regelung auf dem HBZ-MBZ-Gelände:

Im MBZ gilt die 3G-Regelung, um den größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten.

Getestete Personen bringen bitte einen maximal 48 Stunden alten, negativen SARS-CoV2-Schnelltest oder PCR-Test vom Testzentrum mit.

Genese oder Geimpfte bringen bitte den Nachweis der Genesung nach erfolgter SARS-CoV2-Infektion oder aber der Nachweis über eine vollständig erfolgte Impfung mit.

25.01.2021 UPDATE - Informationen aus aktuellem Anlass

Die Stoffmasken (Alltagsmasken) sind als Mund-Nasen-Schutz NICHT mehr zulässig!

Das Tragen von medizinischen Masken ist ab sofort nach CoronaSchVO Pflicht.


Medizinischen Masken im Sinne der CoronaSchVO sind sogenannte

➡️ OP-Masken,

➡️ Masken des Standards FFP2 oder

➡️ diesen vergleichbaren Masken (KN95/N95).

15.12.2020 UPDATE - Informationen aus aktuellem Anlass

Wichtige Information aus aktuellem Anlass wegen der Corona-Schutzverordnung ab 16. Dezember 2020!

Ab morgen, den 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 wird die ÜBA im MBZ eingestellt.

Die Meistervorbereitung erfolgt über Distanzunterricht.

Wir freuen uns auf ein Wiederbeginn am 11.01.2021.

13.05.2020 UPDATE - Informationen aus aktuellem Anlass

Wir haben unter strengen Hygienemaßnahmen alle Bereiche im MBZ geöffnet. Unsere Gäste melden sich vor dem Betreten des Gebäudes an und jeder Besuch unseres Hauses wird protokolliert.


Zur Sicherheit aller Mitarbeiter*innen, Teilnehmer*innen und Gäste besteht mit dem Betreten des Gebäudes ausnahmslos eine Mund-Nasen-Schutzplicht.


Weitere Maßnahmen, wie das Einhalten von Sicherheitsabständen und Verhaltensregeln sowie Hygieneeinweisungen, werden zum Schutze alle Beteiligten im MBZ umgesetzt.

Um die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus möglichst zu minimieren, sollten folgende Verhaltensregeln beachtet werden:

  • Händeschütteln und Körperkontakt vermeiden.

  • Regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk).

  • Hände-Desinfektionsmittel benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht.

  • Hände aus dem Gesicht fernhalten.

  • Kontaktflächen von gemeinsamen genutzten Arbeitsmitteln vor und nach der Nutzung mit Flächendesinfektionsmittel gründlich reinigen!

  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.

  • Außerhalb des zugeteilten Arbeitsbereich ist das Tragen des der Mund-Nasen-Schutzes Pflicht!

  • Mindestabstand von 1,5 Metern halten – auch in den Pausen!

  • Pausen finden nur in den festgelegten Gruppen statt und nur im vorgegeben Bereich.

  • Kontakt zu anderen Personen auf das Notwendigste beschränken und Mindestabstand einhalten.

  • Auf die abgeklebten Bodenmarkierungen achten und Abstand von 1,5 Metern halten.

  • Bücher/Werkzeuge/Hilfsmittel vollständig mitbringen, da das Tauschen unter den Teilnehmern untersagt ist.

  • Bei Gerätenutzung des MBZ Einmalhandschuhe verwenden.

  • Mundschutz und Handschuhe mitbringen!

  • Bei Anzeichen von starkem Husten und/oder Fieber zuhause bleiben und den zuständige Ausbilder*in/Dozenten*in informieren. Vermuten Sie eine Infektion mit dem Coronavirus bei sich, suchen Sie nicht die Arztpraxis auf, sondern nehmen Sie zunächst telefonisch Kontakt auf.

  • Ausreichend Verpflegung (Essen und Trinken) mitbringen (Kantine ist Stand jetzt geschlossen).

  • Die Einhaltung unserer Hygiene- und Schutzregeln sind zwingend einzuhalten.

  • Den Anweisungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist im Besonderen Folge zu leisten!

Allgemeine Informationshotline der Landesregierung NRW zum Coronavirus:

Die Ansprechpartner*innen stehen Ihnen montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung unter der Rufnummer: 0211 9119-1001.

Informationen des NRW-Gesundheitsministerium:

Ständig aktualisierte Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der

Homepage des NRW Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Medizinische Informationen des Robert-Koch-Instituts:

Das Robert-Koch-Institut stellt eine Sammlung an medizinischen Informationen zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Weitere Informationen

22.04.2020 UPDATE - Informationen aus aktuellem Anlass

Die Entscheidung auf Landesebene ermöglicht uns, wieder mit der ÜBA für Maler- und Fahrzeuglackierer* innen zu beginnen. Dies betrifft aber nur bestimmte Lehrgänge und auch nur unter Einhaltung von entsprechenden Hygienemaßnahmen.

Ab dem 27.04.2020 werden wir schrittweise mit den ersten Lehrgängen starten. Alle Auszubildenden werden von uns über ihre Ausbildungsbetriebe eingeladen und über die zu beachtenden Hygienemaßnahmen informiert.

Die Fortführung des FKB-Lehrgangs ist in der Planung.


Wir freuen uns auf das Wiedersehen und bleiben Sie gesund!

Ihr MBZ-Team

16.04.2020 UPDATE - Informationen aus aktuellem Anlass

Nach Bund-Länder-Beschluss vom 15.04.2020 lt. Anlage A, Punkt 6b bleiben öffentliche und private Bildungseinrichtungen geschlossen.

Es findet keine ÜBA vom 20.04. – 24.04.2020 im MBZ statt. Falls es sich dies ab dem 27.04.2020 ändern sollte, informieren wir Sie über unsere Website und sozialen Medien.

Dies gilt auch für die Fortsetzung des "Teil III - FKB (Fachmann/frau für kaufmännische Betriebsführung".

13.03.2020 Informationen aus aktuellem Anlass

Auf Grund der schnellen Ausbreitung des Corona-Virus auch in Deutschland, stellen wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammen.


Sollten sich aktuell weitere Entwicklungen ergeben, informieren wir ebenfalls an dieser Stelle.

Das MBZ folgt den heutigen Beschlüssen der Landesregierung NRW zur Schließung der Schulen und dem Beschluss von Wissenschaftsministerium und Hochschulleitungen zur Verschiebung des Vorlesungsbeginns in den Hochschulen. Wir folgen damit auch dem Beschluss der Handwerkskammer OWL, die ebenfalls ihr Berufsbildungszentrum am Campus Handwerk in Bielefeld und das Handwerksbildungszentrum Lemgo schließt.


Ab Montag, dem 16. März 2020 erfolgt die Schließung des MBZ aufgrund des sich rasant ausbreitenden Coronavirus und gilt zunächst bis zum 19. April 2020. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, nicht zur den Lehrgängen anzureisen, sondern stattdessen ihre Betriebe aufzusuchen. Dies gilt sowohl für Auszubildende als auch für alle anderen Lehrgangsteilnehmer. Die Schließung des MBZ bedeutet das Aussetzen des Lehrbetriebs. Die Verwaltung und auch die Lehrkräfte werden weiterhin arbeiten.

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