Meister-BAföG
Der Gesetzgeber hat im Jahre 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - auch Meister-BAföG genannt - in Kraft gesetzt.
Anspruch auf die Förderung haben Teilnehmer an Lehrgängen, die als Aufstiegsfortbildung anerkannt sind.
Informationen über Art und Umfang, finden Sie unter Aufstiegs-BAföG.
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Ihre Ansprechpartnerin im MBZ: Karin Katthöfer